Brutto-Netto-Rechner Deutschland
Wie viel bleibt vom Bruttogehalt nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben übrig? Mit ESt-Tarif 2025.
Über diesen Rechner
Wie viel vom Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von deutlich mehr Faktoren ab als nur der Lohnsteuer. Dieser Rechner verwendet den offiziellen Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG für 2025 plus die aktuellen Beitragssätze für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie sehen sofort, wie viel Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben anfallen — und welche Netto-Quote Ihres Bruttos Sie realistisch erwarten können.
So funktioniert es
Geben Sie Ihr Brutto-Gehalt ein (jährlich oder monatlich) und wählen Sie Steuerklasse und Bundesland aus. Optional aktivieren Sie die Häkchen für Kirchensteuerpflicht und Kinderlosigkeit. Der Rechner ermittelt parallel: Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil), zu versteuerndes Einkommen, Lohnsteuer nach § 32a EStG, Soli ab Freigrenze, Kirchensteuer falls anwendbar, und das resultierende Netto-Monatsgehalt.
Sozialabgaben für 2025 (Arbeitnehmer-Anteil): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2025: 1,25 %), Pflegeversicherung 1,8 % (+0,6 % für Kinderlose ab 23). Beitragsbemessungsgrenzen: 66.150 € für KV und PV, 96.600 € für RV und AV — oberhalb dieser Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an. Das ist der Grund, warum Vielverdiener prozentual weniger Sozialabgaben zahlen als Mittelverdiener.
Einkommensteuer-Tarif 2025 (§ 32a EStG): Grundfreibetrag 12.096 €, danach progressiv steigend von 14 % Eingangssteuersatz bis 42 % ab ca. 68.480 € zvE, und 45 % Reichensteuer ab 277.825 €. Der Rechner zieht vor Anwendung des Tarifs den Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) und die Vorsorgepauschale (vereinfacht: Ihre tatsächlichen Sozialabgaben) vom Brutto ab.
Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Lohnsteuer, aber erst ab einer Freigrenze von 19.950 € Jahres-Lohnsteuer (Klasse I). Für die meisten Arbeitnehmer mit Brutto unter ~73.000 €/Jahr fällt also gar kein Soli mehr an. Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern — nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
Formel
Schritt 1: Sozialabgaben = Brutto × (9,3 % RV + 1,3 % AV + 8,55 % KV + 1,8 % PV + ggf. 0,6 % Kinderlose)
(begrenzt durch BBG: 66.150 € KV/PV, 96.600 € RV/AV)
Schritt 2: zvE = Brutto − Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) − Vorsorgepauschale (≈ Sozialabgaben)
Schritt 3: Lohnsteuer = § 32a-Tarif(zvE)
Zone 1 (≤ 12.096 €): 0 €
Zone 2 (≤ 17.443 €): (932,30·y + 1.400)·y, y = (zvE − 12.096) / 10.000
Zone 3 (≤ 68.480 €): (176,64·z + 2.397)·z + 1.015,13, z = (zvE − 17.443) / 10.000
Zone 4 (≤ 277.825 €): 0,42 · zvE − 10.911,92
Zone 5 (> 277.825 €): 0,45 · zvE − 19.246,67
Schritt 4: Soli = Lohnsteuer × 5,5 % (nur wenn Lohnsteuer > 19.950 €)
Schritt 5: KiSt = Lohnsteuer × 8 % (Bayern/BW) oder 9 % (sonst) (nur Kirchenmitglieder)
Netto = Brutto − Sozialabgaben − Lohnsteuer − Soli − KiSt Beispiele
50.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse I, NRW, kein Kirchenmitglied
Bei einem Bruttojahresgehalt von 50.000 € fällt ca. 20 % Sozialabgaben (≈ 10.250 €) und ca. 15 % Lohnsteuer (≈ 7.330 €) an. Soli und Kirchensteuer fallen weg (Soli unterhalb der Freigrenze, kein Kirchenmitglied). Netto bleibt etwa 32.420 €/Jahr bzw. 2.700 €/Monat.
Ergebnis: Netto ca. 2.700 €/Monat — Netto-Quote ca. 65 %
80.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse I, Bayern, Kirchenmitglied
Bei 80.000 € Brutto in Bayern fallen Sozialabgaben (begrenzt durch BBG), Lohnsteuer im 42 %-Spitzensteuersatz für den oberen Teil, Soli (oberhalb der Freigrenze) und 8 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer an. Netto bleiben rund 48.000 €/Jahr bzw. 4.000 €/Monat.
Ergebnis: Netto ca. 4.000 €/Monat — Netto-Quote ca. 60 %